Teilnahmebedingungen GvC Züri Oberland Gottesdienst
gemäss Schutzkonzept vom 13. September 2021
- Es besteht eine Besucherobergrenze von max. 50 Personen für Gottesdienste ohne Zertifikat (inkl. Helfer).
- Mit der Anmeldung können wir die Besucherobergrenze sicherstellen und gemäss Schutzkonzept die Anwesenheitsliste für ein allfälliges Contact-Tracing sicherstellen.
- Für die Anmeldung müssen Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Emailadresse) angegeben werden. Diese Daten werden vertraulich gespeichert und nach 14 Tagen vollumfänglich gelöscht.
- Während der gesamten Dauer der Veranstaltung (inkl. Ein- und Auslass) gelten die Hygiene- und Distanzvorschriften des BAG (z.B. Maskenpflicht, Kein Händeschütteln, 1.5 Meter Abstand, Händedesinfektion etc.).
- Personen, die krank sind oder mit erkrankten Personen in einem Haushalt leben bzw. engen Kontakt hatten, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
- Singen mit Maske ist erlaubt.
- Konsumationen von Getränken oder Essen ist nicht erlaubt. Es gibt nach dem Gottesdienst, bei trockenem Wetter die Möglichkeit im SHED15 TakeAway Menüs zu holen und vor dem Haupteingang von Ottos Gemeinschaft zu haben.
- Kinder- und Jugendprogramme finden unter den Auflagen der Schutzkonzepte von Kindertagesstätten bzw. Schulen statt. Wir empfehlen euch, genügend Zeit für den Check-In-Prozess einzuplanen.
- Der Eingang für den Gottesdienst und den Check-In der Kinder erfolgt über den Hintereingang (Neue Spinnerei), bitte nach abholen der Kinder das Gebäude auch über diesen Ausgang wieder verlassen.